link.TIPP,  reise.TIPP

Wie Flugreisende bei Flugverspätungen eine angemessene Entschädigung erhalten

wing-221526_640
Foto: pixabay

Beim Auschecken aus dem Hotel klappt noch alles wunderbar. Das zuvorkommende Personal erstellt in Windeseile die Rechnung und befördert die Rückreisenden mittels hoteleigenem Shuttlebus souverän zum Flughafen. Doch dann der Schreck beim Check-in: Wegen technischer Probleme verzögert sich der Flug leider „ein wenig“.

Gastbeitrag von Tom Schäfer

„Ein wenig“? Das kann viel bedeuten. Ein paar Minuten? Zwei Stunden? Eine ganze Nacht? Es bleibt nur das Warten in der Flughafenhalle. Zum einen könnte der Flieger ja doch noch jeden Moment abheben, zum zweiten ist der Airport fernab jeglicher Zivilisation, so dass jeder Weggang vom Flughafengelände schon aus zeitlichen Gründen unverantwortlich wäre. Natürlich kommt, was kommen musste: Die leichte Verspätung verwandelt sich allmählich in eine erhebliche, dann in eine massive und schließlich in eine durchwachte Nacht im Flughafen-Wartebereich.

Die Konsequenzen können für den Geschädigten unangenehm bis drastisch sein: Die verspätete Rückkehr erfreut weder den Chef, der dringend auf die Rückkehr seiner Angestellten wartet, noch die Großeltern, die nun einen Tag länger das daheimgebliebene Kind betreuen müssen. Ganz zu schweigen von den vorab bezahlten Anschlussfahrkarten, die zwischenzeitlich verfallen sind, und dem Reisekoffer, der während der Flughafennacht auch noch abhandengekommen ist.

Was tun? Neben der Erstattung des finanziellen Schadens gilt es nun, auch eine angemessene Entschädigung für die Flugverspätung zu bekommen. Laut EU-Recht hat der Geschädigte diesen Anspruch auf diese Entschädigung. Doch in der Praxis ist das alles andere als einfach, denn bereits die Suche nach einem Verantwortlichen, der dafür haftet, kann den Unkundigen an die Grenzen seiner nervlichen Belastbarkeit bringen.

Wer kommt für den Schaden auf?

Ein Anruf könnte da schnell Klarheit schaffen, also klingelt man beim Reiseveranstalter durch. Nach gefühlten Stunden in der Warteschleife erklärt dieser freundlich, aber bestimmt, dass dafür leider die Fluggesellschaft verantwortlich wäre.

Also erneut der Griff zum Telefon, diesmal um mit der Fluggesellschaft zu plaudern. Nach erneuter Berieselung mit Warteschleifen-Dudelmusik erklärt eine mindestens ebenso nette Stimme, dass sich der Geschädigte in diesem speziellen Fall leider doch an den Reiseveranstalter wenden muss. Und die Sache mit dem Koffer solle man ohnehin mit der Versicherung klären.

Nach einer – welch Überraschung – weiteren Ewigkeit in der Warteschleife erläutert der nette Herr von der Versicherung, dass aufgrund nebulöser Ausschlussklauseln wegen des entschwundenen Koffers leider überhaupt nichts zu machen sei.

iphone-388387_640
Foto: pixabay

Von Pontius zu Pilatus – nur Entschädigung gibt es keine

Also darf man den gesamten Fall erneut mit dem Reiseveranstalter durchkauen. Erneut ganz detailliert, versteht sich. Denn leider meldet sich dort jetzt, nach der obligaten Dudelei, ein anderer netter Herr. Der zieht nun unversehens ein As aus dem Ärmel, die sogenannte „höhere Gewalt“. Dazu zählen eben auch technische Probleme. In solchen Fällen zahlt grundsätzlich niemand oder maximal vielleicht doch die Fluggesellschaft. Der Anrufer solle doch unbedingt dort nochmals sein Glück versuchen – was er persönlich selbstverständlich „sehr bedauert“ …

Nur wer sich informiert, kann auf eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung hoffen

Derartige Fälle sind leider kein Witz. Sie wiederholen sich in der Realität des Fluggeschäftes tagtäglich unzählige Male. Wer nicht genau informiert ist, zappelt da schnell hilflos im Netz von Versicherungen, Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern. Diese schieben sich gegenseitig solange die Verantwortung zu bis man entnervt aufgibt oder sich mit Almosen abspeisen lässt.

Doch diesem Hin und Her ist der Betroffene keineswegs hilflos ausgesetzt, denn Flugreisende haben in solchen Fällen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf volle finanzielle Entschädigung.

Um diese auch durchzusetzen, sollten Geschädigte wie folgt verfahren:

  • Als erstes lässt man sich von der Fluggesellschaft die Verspätung und deren Grund bescheinigen.
  • Der finanzielle Anspruch lässt sich von jedem unter Zuhilfenahme entsprechender Internet-Rechner einfach und ganz exakt ermitteln.
  • Diese finanzielle Forderung wird mittels eines Musterschreibens, welches zum Beispiel bei vielen Verbraucherverbänden zu bekommen ist, bei der Fluggesellschaft geltend gemacht.
  • Sollte die Fluggesellschaft die Zahlung verweigern, wendet man sich an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr „söp“.

Wer als Betroffener nach dieser Methode verfährt, hat sehr gute Aussichten auf die volle Erstattung seines entstandenen Schadens. Und volle Erstattung bedeutet eine finanzielle Entschädigung – nicht unnötige Rabatte oder sinnlose Einkaufsgutscheine.

bank-note-209104_640
Foto: pixabay

Wie ich mein Geld wiederbekommen habe

Ich selbst habe vor zwei Jahren für eine 7-stündige Verspätung bei einem Flug nach New York 600 Euro wiederbekommen. Jedoch habe ich dafür sogar noch mehr Zeit und Nerven aufwenden müssen als oben beschrieben. Als Unwissender hat man so gut wie keine Chancen, wenigstens seinen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen. Zudem ist die Rechtslage für juristische Laien geradezu undurchschaubar.

Daher habe ich für Menschen, denen ähnliches passiert ist, ein spezielles Verbraucherportal ins Leben gerufen. Auf der Website flugverspaetung-entschaedigung.net sind detaillierte Informationen zu finden, wie man als Flugverspätungs-Geschädigter zu seinem legitimen Recht kommen kann.

Hier geht es direkt zur Website: flugverspaetung-entschaedigung.net


(Autor: Tom Schäfer, flugverspaetung-entschaedigung.net, 16.09.2015)
(Fotos: pixabay)

Eine Antwort schreiben