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Knipsen ohne Konsequenzen – Urheberrecht bei Reisefotos
Das Markenzeichen eines jeden Touristen ist – ganz klar – seine Kamera! Schließlich will man Familie und Freunden nach dem Urlaub zeigen, was man alles Tolles erlebt hat … Aber hier ist Vorsicht geboten: Wer Fotos von Sehenswürdigkeiten knipst und veröffentlicht, begeht unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung! Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, mit den Fakten. Fotos von Sehenswürdigkeiten – Eine Urheberrechtsverletzung? Derzeit gibt es noch keine einheitliche Regelung zum Urheberrecht bei Urlaubsfotos und Selfies vor Sehenswürdigkeiten. In verschiedenen Ländern gelten dazu verschiedene Gesetze – Reisende können sich beim Auswärtigen Amt zu den jeweiligen Bestimmungen erkundigen. „In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit, die das Urheberrecht einschränkt.…