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Reanimation ist einfach: Jeder kann Leben retten

Kampagne „100 Pro Reanimation“

Plötzlicher Herztod eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland ~ Mangelnde Bereitschaft zur Durchführung vonWiederbelebungsmaßnahmen ~ Neue Kampagne von BDA und DGAI zum Weltanästhesie-Tag ~ „Prüfen, Rufen, Drücken“ kann Leben retten

Wenn eine Person einen plötzlichen Herzstillstand hat, können sofortige Wiederbe­lebungsmaßnahmen Leben retten. Jeder kann und sollte diese durchführen. Das ist die Botschaft der Kampagne „100 Pro Reanimation“, die zum Weltanästhesie-Tag am 16. Oktober 2012 startet. Ziel der Initiative des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) ist es, das Bewusstsein für die lebensrettenden Fähigkeiten jedes Einzelnen zu schärfen und über die lebensentscheidenden Sofortmaßnahmen zu informieren.

Der plötzliche Herztod ist mit schätzungsweise 80.000 bis 100.000 Fällen pro Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jeden kann es treffen. Die Betroffenen sind auf schnelle Hilfe angewiesen. Doch die Bereitschaft von Laien, Wiederbe­lebungsmaßnahmen nach einem plötzlichen Herzstillstand durchzuführen, ist in Deutschland mit 15 Prozent im internationalen Vergleich alarmierend niedrig [1]. Gründe dafür sind oftmals die Angst, etwas falsch zu machen, und eine unzureichende Ausbildung in Erster Hilfe.

Dabei sind die Maßnahmen zur Wiederbelebung eines Menschen einfach. Man kann dabei nichts falsch machen. Der einzige Fehler ist, nichts zu tun. „Prüfen, Rufen, Drücken“ lautet die Devise: Prüfen, ob die bewusstlos zusammen­gebrochene Person noch reagiert und atmet. Unter 112 den Rettungsdienst rufen. Fest, mindestens 100-mal pro Minute in der Mitte des Brustkorbs drücken und nicht aufhören, bis Hilfe eintrifft.Trainierte Ersthelfer sollten zusätzlich die Mund-zu-Mund-Beatmung im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen durchführen. Diese Maßnahmen verdoppeln bis verdreifachen die Chance, dass der Betroffene überlebt [2]. Auf www.100-pro-reanimation.de stehen für alle, die ihre Kenntnisse zum Thema Wiederbelebung auffrischen möchten, ein Film, eine Kurzanleitung fürs Portemonnaie und ein Flyer zum Download bereit.

Jede Minute kann Leben retten

Die neue Kampagne „100 Pro Reanimation“ greift ein Thema auf, das jeden jederzeit treffen kann – als Betroffener oder als Ersthelfer. Der plötzliche Herztod ist mit schätzungsweise 80.000 bis 100.000 Fällen pro Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. In dieser Situation ist schnelle Hilfe gefragt. Pro Minute, die bis zum Beginn der Reanimationsmaßnahmen verstreicht, verringert sich die Überlebens­wahrscheinlichkeit des Betroffenen um etwa 10 Prozent [3].Wird nach einem plötzlichen Herzstillstand nicht innerhalb von fünf Minuten eine Herzdruckmassage durchgeführt, ist ein Überleben unwahrscheinlich [4].Aber: Durch sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen verdoppelt bis verdreifacht sich die Chance, dass die Person überlebt [2].Durch eine Steigerung der Überlebensrate nach einem Herzstillstand von 10 auf 20 Prozent könnten 5.000 Menschenleben pro Jahr gerettet werden. Dies entspricht etwa der jährlichen Zahl an Straßenverkehrstoten in Deutschland [5].

„100 Pro Reanimation“: Kampagne informiert und fordert zum Handeln auf

Doch viele Deutschen schrecken davor zurück, bei einem plötzlichen Herz­stillstand einer Person Erste Hilfe zu leisten, wie eine aktuelle Studie zeigt. In nur 15 %der Fälle beginnen Laien vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit den Reanimationsmaßnahmen [1]. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland hiermit weit zurück. Länder wie Schweden oder die Niederlande erreichen zum Beispiel eine Rate von 60 % [3]. „Hier sehen wir großen Handlungsbedarf“, sagt der Präsident des BDA Prof. Dr. med. Götz Geldner. „Weil wir nicht tatenlos zusehen möchten, haben wir zusammen mit der DGAI die Kampagne „100 Pro Reanimation“ ins Leben gerufen.“ Ziel der Initiative ist es, das Bewusstsein für die lebensrettenden Fähigkeiten jedes Einzelnen zu schärfen und über die lebensentscheidenden Sofortmaßnahmen zu informieren. „Oft ist es die Angst, etwas falsch zu machen, die Menschen davon abhält, Wiederbe­lebungsmaßnahmen umzusetzen“, meint Prof. Dr. med. Gabriele Nöldge-Schomburg, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI). „Durch intensive Aufklärung können wir das Wissen über Reanimation verbessern, gleichzeitig das Selbstvertrauen stärken und somit Menschenleben retten.“ Die Kampagne „100 Pro Reanimation“ startet zum Weltanästhesie-Tag am 16. Oktober 2012.Für alle, die ihre Kenntnisse zum Thema Wiederbelebung auffrischen möchten, stehen auf www.100-pro-reanimation.de ein Film, eine Kurzanleitung fürs Portemonnaie und ein Flyer zum Download bereit.

„Prüfen, Rufen, Drücken“: Maßnahmen zur Lebensrettung sindleicht

Die Maßnahmen zur Wiederbelebung eines Menschen sind einfach. Die drei Wörter „Prüfen, Rufen, Drücken“ sollte sich jeder merken, um im Notfall helfen zu können. Als erstes die bewusstlos zusammengebrochenePerson ansprechen, anfassen und dabei prüfen, ob die Person noch reagiert und atmet. Dann unter 112 den Rettungsdienst rufen oder eine andere Person bitten, dies zu tun. Anschließend direkt mit der Herzdruckmassage beginnen. Dabei das Brustbein 5 bis 6 cm und 100- bis 120-mal pro Minute nach unten drücken. Diese Frequenz entspricht dem Takt einesDisco-Beats. Wichtig ist, nicht aufzuhören, bis der Rettungsdienst eintrifft. Trainierte Ersthelfer sollten die Person zusätzlich beatmen [2]. Auf diese Weise können engagierte Ersthelfer dazu beitragen, Menschenleben zu retten.

Quellen:

[1] Gräsner JT, Wnent J, Gräsner I, Seewald S, Fischer M, Jantzen T. Einfluss der Basisre­animationsmaßnahmen durch Laien auf das Überleben nach plötzlichem Herztod. Notfall Rettungsmed, in press.
[2] Nolan J.P, Soar J, Zideman D.A, Biarent D, Bossaert L.L, Deakin C, Koster R.W, Wyllie J, Böttiger B. Kurzdarstellung, Sektion 1 der Leitlinien zur Reanimation 2010 des European Resuscitation Council. Notfall Rettungsmed 2010 (13):515–522.
[3] Koster RW et al: European Resuscitation Council Guidelines for Resuscitation 2010 Section 2. Adult basic life support and use of automated external defibrillators.Resuscitation. 2010 Oct;81(10):1277-92.
[4] Abe T et al: Time-based partitioning model for predicting neurologically favorable outcome among adults with witnessed bystander out-of-hospital CPA. PLoSOne. 2011;6(12) Epub 2011 Dec 14.
[5] Rücker G, Schubert J, Scheeren T, Nöldge-Schomburg G. Ab der siebten Klasse sinnvoll. Deutsches Ärzteblatt 107 (11):492-3.

 

Wiederbelebung: So handeln Sie im Notfall

Wenn eine Person bewusstlos zusammenbricht, sind drei Dinge wichtig:

1. PRÜFEN

  • Sprechen Sie die Person an: „Hören Sie mich?“
  • Achten Sie auf die Atmung: Keine Atmung oder keine normale Atmung (Schnappatmung)?
  • Rufen Sie 112 an
  • oder veranlassen Sie eine andere Person zum Notruf.
  • Schütteln Sie an den Schultern: Keine Reaktion?

2. RUFEN

3. DRÜCKEN

Drücken Sie fest und schnell. Beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage:

  • Machen Sie den Brustkorb frei.
  • Legen Sie den Ballen Ihrer Hand auf die Mitte der Brust, den Ballen Ihrer anderen Hand darüber.
  • Verschränken Sie die Finger. Halten Sie die Arme gerade und gehen Sie senkrecht mit den Schultern über den Druckpunkt, so können Sie viel Kraft ausüben.
  • Drücken Sie das Brustbein 5 – 6 cm nach unten.
  • Drücken Sie 100- bis 120-mal pro Minute.
  • Hören Sie nicht auf, bis Hilfe eintrifft.

 

Über den Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA):

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) ist der Zusammenschluss von Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie und Ärztinnen und Ärzten, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie begriffen sind. Seine satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben sind die weitere Entwicklung der Anästhesiologie im allgemeinen Interesse zu fördern, die beruflichen Belange der im Fachgebiet Tätigen zu wahren sowie die zuständigen Behörden und Stellen in allen einschlägigen Fragen zu beraten. Er wurde 1961 in München gegründet und vertritt mittlerweile über 16.000 Mitglieder, von denen ca. 2.000 vertragsärztlich tätig sind. Dazu gehören insbesondere die Vertretung des Fachgebietes innerhalb der Ärzteschaft, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen, die Information seiner Mitglieder über berufsständische Fragen, die Mitwirkung bei allen die Anästhesiologie betreffenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die Zusammenarbeit mit anderen Fachverbänden, die Sicherung des Aufgabengebietes der Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, die berufliche Fort- und Weiterbildung im Einvernehmen mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI). Eine wesentliche Aufgabe des Berufsverbandes liegt in der berufspolitischen Beratung seiner Mitglieder.

Über die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI):

Die im April 1953 gegründete Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e. V. (DGAI), vereinigt über 13.000 Mitglieder und ist damit die drittgrößte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft. Nach ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, „…Ärzte zur gemeinsamen Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, lntensivmedizin, Not­fallmedizin und Schmerztherapie zu vereinen und auf diesen Gebieten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“. Gemeinsam mit dem „Berufsverband Deut­scher Anästhesisten e. V.“ (BDA) trägt die DGAI die Deutsche Akademie für Anästhesiologi­sche Fortbildung e. V. (DAAF), die regelmäßig Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für Anästhesisten durchführt. Die DGAI veranstaltet jährlich den „Deutschen Anästhesiecon­gress“ (DAC), den „Hauptstadtkongresses der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (HAI) und richtet darüber hinaus internationale Anästhesie­kongresse aus. Präsidentin der DGAI ist Prof. Dr. med. Gabriele Nöldge-Schomburg, Rostock.

(Quelle: “100 Pro Reanimation” / BerufsverbandDeutscherAnästhesistene. V. (BDA) / DeutscheGesellschaftfürAnästhesiologie und Intensivmedizine. V. (DGAI), 10.10.2012)

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