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Rettungsgassen bilden im Ausland – ADAC informiert

Auch bei stockendem Verkehr muss in Deutschland und in den meisten anderen Ländern eine Rettungsgasse gebildet werden. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ADAC/ Achim Otto"
Auch bei stockendem Verkehr muss in Deutschland und in den meisten anderen Ländern eine Rettungsgasse gebildet werden ~ Foto: obs/ADAC / Achim Otto

Vielen Autofahrern in Deutschland ist nicht bewusst, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen.

Auch wissen manche nicht, was sie dabei zu tun haben. So verstreicht oft wertvolle Zeit, bis Rettungskräfte nach Unfällen mit Personenschaden zum Einsatzort kommen.

In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts.

So bildet man eine Rettungsgasse. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ADAC Grafik"
So bildet man eine Rettungsgasse ~ Quelle: obs/ADAC Grafik

 

Noch weniger bekannt dürften die Regelungen im Ausland sein. Der ADAC zeigt, worauf in anderen Ländern zu achten ist.

  • Österreich: Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
  • Slowenien: Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.
  • Schweiz: Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
  • Frankreich und Spanien: Eine vergleichbare Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings muss Einsatzfahrzeugen eine Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden.
  • Tschechien: Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Anders als in anderen Ländern muss bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur freibleiben.
  • In Italien und in den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.

(Text + Fotos: ADAC Öffentlichkeitsarbeit, 13.07.2016)

 

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